CYBERSICHERHEIT

Alt Text

Gesetzgebung

Das Gesetz Nr. 69/2018 der Gesetzsammlung zur Cybersicherheit regelt gemäß NIS-2-Richtlinie das Treffen und Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen in einem gesetzlich festgelegten Umfang für die Betreiber der grundlegenden oder digitalen Dienste. Das Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Schutzes für Informationssysteme und -netzwerke vor der Verletzung entweder technischer Anlagen selbst oder der darin zu verarbeitenden Daten, bzw. der Dienstleistungen, die dadurch erbracht werden.

Kontaktieren Sie uns

Sicherheitsmaßnahmen müssen wie folgt ausgerichtet sein:

Einstellung von Rollen, Zugriffen und Befugnissen
Personelle Sicherheit und Verantwortung
Asset-Management
Einstufung von Informationen
Medienmanagement und -entsorgung
Einführung von Strategien der Informationssicherheit
Management von System- und Netzwerkzugriffen
Kryptographische Maßnahmen
Physische und Umgebungssicherheit
Betriebssicherheit und Sicherung
Kommunikationssicherheit
Akquisition, Entwicklung und Wartung von Systemen
Kundenbeziehungsmanagement
Management und Meldung von Vorfällen
Business Continuity Management
Ernennung des Cybersicherheitsmanagers

RiA - Risikoanalyse und -management

IS RiA

RiA ist ein einzigartiges Instrument für das Systemmanagement jeglicher Risiken im Unternehmen. Es hilft den Risikoeigentümern, als auch den Cyber- und Informationssicherheitsmanagern, die Risiken zu steuern.

Mehr erfahren

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

ANALYSE

DES AKTUELLEN STANDS DER INFORMATIONSSICHERHEIT

ERSTELLUNG DER DOKUMENTATION

ZU DEN SICHERHEITSMAßNAHMEN GEMÄß GESETZ

AUSÜBUNG DER FUNKTION

  • CYBERSICHERHEITSMANAGER (CSM)
  • RISIKOMANAGER
  • BUSINESS CONTINUITY MANAGER – BCM

Newsletter

Ihre E-Mail-Adresse eingeben:

Mit dem Abonnement des Newsletters stimme ich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu

iosec-logo